Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Sound & Lighting Service Hannover

 

§ 1 Geltungsbereich

1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind Grundlage und Bestandteil

aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Sound & Lighting Service Hannover

(nachfolgend Vermieter) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter).

2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit,

es sei denn, sie werden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1 Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Auftragserteilung des Mieters

schriftlich bestätigt.

3 Die Auftragserteilung des Mieters stellt ein bindendes Angebot dar, das der Vermieter bis

spätestens 14 Tage nach Zugang schriftlich annehmen kann.

 

§ 3 Mietzeit

1 Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholtermin im Lager des Vermieters und endet mit

der Rückgabe im Lager. Erfolgt der Transport durch den Vermieter, gilt dennoch der Abgang

bzw. die Anlieferung im Lager als Beginn und Ende der Mietzeit.

2 Zur Mietzeit zählen auch Tage der Abholung oder Rückgabe. Werden Gegenstände nach

12:00 Uhr abgeholt und vor 12:00 Uhr zurückgegeben, gilt dies als ein Miettag.

3 Nicht zurückgebrachte Anlagen werden vom Vermieter auf Kosten des Mieters abgeholt

(mindestens 25,00 €).

4 Bei unvollständiger Rückgabe verlängert sich der Mietvertrag für die fehlenden Gegenstände

bis zur vollständigen Rückgabe. Kleinteile (z. B. Haken, Adapter, Klebeband, Kabelbinder)

werden bei Nichtrückgabe sofort als Verlust berechnet.

5 Entsteht dem Vermieter durch verspätete Rückgabe ein Schaden oder Verdienstausfall, haftet

der Mieter für die Kosten.

6 Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

 

§ 4 Mietpreis

1 Es gelten die Preise laut jeweils gültiger Preisliste des Vermieters, sofern nicht schriftlich

abweichend vereinbart.

2 Alle Preise verstehen sich als Abholpreise ab Lager 30161 Hannover.

 

§ 5 Zusätzliche Leistungen

1 Zusatzleistungen wie Anlieferung, Montage oder Betreuung durch Fachpersonal erfolgen nur

aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen Entgelt.

2 Liegt keine gesonderte Vereinbarung zur Höhe des Entgelts vor, ist der Vermieter berechtigt,

ein angemessenes Entgelt nach den üblichen Preisen zu verlangen.

3 Zusatzaufträge werden über ein Nachtragsangebot bestätigt und abgerechnet.

 

§ 6 Stornierung durch den Mieter

1 Der Mieter kann den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn schriftlich kündigen.

2 Für die Stornierung gelten folgende Abstandsgebühren:

3 - bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises

4 - bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises

5 - bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises

6 Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Vermieter.

7 Die Regelungen gelten auch für vereinbarte Zusatzleistungen, sofern der Mieter nicht

nachweist, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8 Der Mieter trägt bei der Durchführung seiner Veranstaltung das alleinige wirtschaftliche Risiko.

 

§ 7 Zahlung

1 Die Vergütung ist spätestens zum Mietbeginn in voller Höhe und ohne Abzüge fällig

(Vorauskasse).

2 Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung beim Vermieter.

3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, es sei denn, die

Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4 Bei Zahlungsverzug werden Forderungen mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen

Basiszinssatz gemäß § 288 BGB verzinst.

 

§ 8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung

1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsachen in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch

geeigneten Zustand bereitzustellen. Abholung und Rückgabe erfolgen während der

Geschäftszeiten.

2 Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen

und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gelten die

Gegenstände als genehmigt.

3 Bei Mängeln ist der Vermieter nach Wahl zur Reparatur, Ersatzlieferung oder Austausch

berechtigt. Der Mieter kann eine angemessene Minderung verlangen oder, bei wesentlicher

Beeinträchtigung, den Vertrag kündigen.

4 Werden technisch aufwendige Geräte ohne das vom Vermieter empfohlene Fachpersonal

genutzt, haftet der Vermieter nur, wenn nachweislich kein Bedienungsfehler vorliegt.

5 Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere für während der Mietzeit entstandene

Schäden, sind ausgeschlossen.

6 Der Mieter ist verpflichtet, erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Für die

Genehmigungsfähigkeit übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

 

§ 9 Schadenersatz

1 Schadensersatzansprüche des Mieters, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung,

Nichterfüllung, Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2 Ausgenommen sind Schäden, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des

Vermieters beruhen, oder Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

3 Für Hörschäden oder ähnliche Immissionsschäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.

4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter des Vermieters.

 

§ 10 Haftung gegenüber Dritten

1 Der Mieter verpflichtet sich, Haftungsausschlüsse zugunsten des Vermieters in seine Verträge

mit Dritten (z. B. Künstler, Sportler, Zuschauer) aufzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

Unterlässt er dies, hat er den Vermieter von entsprechenden Ansprüchen freizustellen.

 

§ 11 Pflichten des Mieters

1 Die Mietsachen sind pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

2 Auf- und Abbau dürfen nur durch fachkundiges Personal erfolgen. Der Mieter ist für die

Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften (UVV, VDE etc.) verantwortlich.

3 Der Mieter hat eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen. Schäden durch

Stromausfälle, -unterbrechungen oder -schwankungen gehen zu seinen Lasten.

4 Für Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert.

5 Im Schadensfall trägt der Mieter Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie ggf.

Mietausfall bis zur Ersatzbeschaffung.

 

§ 12 Versicherung

1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung

und Haftpflicht zu versichern. Auf Wunsch kann der Vermieter die Versicherung gegen

Kostenerstattung übernehmen.

 

§ 13 Rechte Dritter

1 Der Mieter hat die Mietgegenstände frei von Rechten Dritter zu halten. Im Falle von

Pfändungen oder Ansprüchen Dritter ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

 

§ 14 Kündigung

1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

2 Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters

wesentlich verschlechtern oder gegen ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet

werden.

3 Verstöße gegen § 11 berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

 

§ 15 Rückgabe

1 Die Rückgabe erfolgt während der Geschäftszeiten.

2 Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und geordnet zurückzugeben.

3 Bei verspäteter Rückgabe ist für jeden überzogenen Tag die volle Tagesmiete zu zahlen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

§ 16 Schriftform

1 Schriftform wird auch durch Fax oder E-Mail gewahrt.

 

§ 17 Erhebung von Ausweisdaten

1 Zur Identitätsprüfung erhebt der Vermieter die Daten des Mieters (Name, Anschrift,

Geburtsdatum, Ausweisnummer, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum).

2 Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f

DSGVO.

3 Eine Kopie des Ausweises wird nicht gespeichert.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover (30161).

3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, eine zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen

Zweck am nächsten kommt.

4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.